Grundsätzlich
- Besucher dürfen keine Erkältungssymptome, Covid19-Krankheitssymptome aufweisen und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer mit dem SARS-CoV-2-Virus („Coronavirus“) infizierten und/oder an diesem Virus erkrankten Person gehabt haben.
- Ein Besuch ist ausgeschlossen bei: positiven Bewohnern, Bewohnern in K1 Quarantäne, BW in Quarantäne nach KH-Aufenthalt, BW mit Covid19-Krankheitssymptomen.
- Besucher werden gebeten, sich vor dem Besuch im Verwaltungsbüro anzumelden. Hier werden die Personali en erfasst und ein Kurzscreening durchgeführt. Auf Wunsch kann ein Schnelltest durchgeführt werden.
- Besucher und Bewohner werden durch Aushang auf das Tragen von Masken, Abstandsregelungen und allgemeine Hygiene- und Gesundheitsregelungen hingewiesen.
- Vor und nach dem Besuch in der Einrichtung hat eine Händedesinfektion zu erfolgen. Die entsprechenden Vorrichtungen sind in der Einrichtung vorhanden.
- Jedem Bewohner wird empfohlen, während des Besuchszeitraums einen Mund-Nasen-Schutz oder besser noch eine FFP2 -Maske zu tragen. Gleiches gilt für Besucher. Die Masken müssen auch in der Einrichtung getragen werden.
- Bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen werden die Besucher zunächst an die Besuchsregeln erinnert; werden die Regeln weiterhin nicht eingehalten, kann die Besuchsperson der Einrichtung verwiesen werden.
- Hat ein Kontakt durch einen Infizierten zum Bewohner stattgefunden oder wird dieser vermutet, muss der Bewohner für 14 Tage in Quarantäne. Weitere Regelungen werden mit der zuständigen Gesundheitsbehörde abgesprochen.